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Recherche und Gutachten §57b PatG

Recherchen und/oder Gutachten zur Rechtsbeständigkeit bestehender Erfindungsschutzrechte. Sie können eine Recherche, ein Gutachten oder ein Gutachten mit Recherche beantragen.

Hauptinhalt:

Recherchen und Gutachten zur Rechtsbeständigkeit im Rahmen von §57b PatG

Die Dienstleistung eignet sich besonders für unabhängige Recherchen über den Stand der Technik und/oder Gutachten zur Rechtsbeständigkeit bestehender Erfindungsschutzrechte über die Frage, ob eine nach den §§ 1 bis 3 PatG patentierbare Erfindung vorliegt. Sie können eine Recherche, ein Gutachten oder ein Gutachten mit Recherche beantragen.

Die Recherche bzw. das Gutachten nach §57b PatG kann auf einen beliebigen Tag abgestellt werden.

Hinweis: Für "neue" Erfindungen steht weiterhin die Recherche - mit oder ohne Gutachten - nach §57a PatG zur Verfügung.

WIR BENÖTIGEN FOLGENDE UNTERLAGEN:

  • Genaue und deutliche Beschreibung
  • Falls ein Gutachten beantragt wird: Ansprüche des konkreten technischen Problems
  • Gegebenenfalls technische Zeichnungen
  • Gegebenenfalls bereits bekannten Stand der Technik

KOSTEN:

Je nach Umfang, ab 1.440 EUR

ABLAUF:

Nach Ihrem Antrag erstellen wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot, welches Sie durch Zahlung der Gebühr annehmen können. Nach Zahlungseingang beginnt unsere Arbeit: Die durchschnittliche Bearbeitungsfrist liegt etwa bei acht Wochen. 

In Ausnahmefällen - wenn ein Termin nicht realisierbar ist oder aufgrund Personalengpässen - ist es möglich, dass wir kein Angebot legen können und Sie entsprechend informieren. 

BITTE BEACHTEN:

Das Ergebnis dieser Dienstleistung ist eine technische und rechtliche Expertise, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine privatrechtliche Dienstleistung handelt, deren Ergebnis in einem behördlichen oder gerichtlichen Verfahren keinerlei Bindungswirkung hat. 

Das Ergebnis dieser Dienstleistung wird in deutscher Sprache verfasst.
Nach individueller Vereinbarung mit dem:der zuständigen Prüfer:in ist auch eine Erledigung in englischer Sprache möglich. 

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung des Österreichischen Patentamtes.

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