Ein Patent schützt Ihre Erfindung. Diese muss neu und erfinderisch sein: zum Zeitpunkt der Anmeldung darf sie nicht veröffentlicht sein - alles, was vor der Anmeldung, irgendwo auf dieser Welt, auf welche Weise auch immer, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde, ist Stand der Technik und damit nicht mehr neu.
Ein Patent ist ein territorial und zeitlich begrenztes Ausschließungsrecht (Monopol). Sie alleine dürfen die geschützte Erfindung in Österreich betriebsmäßig herstellen, vertreiben oder gebrauchen.
Wichtig: Melden Sie Ihre Erfindung zuerst an, bevor Sie an die Öffentlichkeit gehen: "Reden ist Silber - Schweigen ist Gold!"
Unsere Infobroschüre gibt einen ersten Überblick über Patente: Infobroschüre lesen
Patent | Gebrauchsmuster | |
Anforderungen | Anmeldeformular, Beschreibung, Ansprüche, Zeichnungen, Zusammenfassung | Anmeldeformular, Beschreibung, Ansprüche, Zeichnungen, Zusammenfassung |
Neuheitsschonfrist | keine | 6 Monate |
Schutzbereich | Ansprüche | Ansprüche |
Verfahrensdauer | Auf Grund der Prüfung kann sich das Verfahren bei entgegenstehendem Stand der Technik hinauszögern | Auf Grund der Registrierung trotz entgegenstehendem Stand der Technik kürzer als beim Patent |
Steuerrechtliche/gewerberechtliche Begünstigung | Ja | Nein |
Mikroorganismen schützbar? | Ja | Nein |
Programmlogik | Nein | Ja |
max. Schutzdauer | 20 Jahre | 10 Jahre |
Neuheit/Erfinderischer Schritt | Gesetzmäßigkeitsprüfung | Recherchenbericht |
Stundung/ex offo Vertretung | Ja | Nein |
Anmeldegebühr inkl. zehn Ansprüche | ab 322,00 EUR | ab 186,00 EUR |
Erteilung/Registrierung | ab 208,00 EUR | 135,00 EUR |
Nachdem Sie Ihre Erfindung zum Patent angemeldet haben, werden Ihre Anmeldeunterlagen (formal) und Ihre Erfindung (sachlich) geprüft. Das Ergebnis der Prüfung erhalten Sie schriftlich im Rahmen eines Vorbescheids, zu dem Sie innerhalb einer bestimmten Frist Stellung nehmen können. Etwaige Mängel bzw. Einschränkungen Ihres Schutzbegehrens auf Grund des von uns recherchierten Standes der Technik können Sie innerhalb dieser Frist beheben. Erfolgt dies nicht oder nur mangelhaft, wird Ihre Anmeldung zurückgewiesen.
18 Monate nach dem Anmeldetag (gegebenenfalls Prioritätstag) werden Ihre ursprünglich eingereichten Anmeldeunterlagen gemeinsam mit einem Recherchenbericht (sofern dieser schon vorhanden ist) und gegebenenfalls letztgültigen Ansprüchen veröffentlicht. Sie genießen ab der Veröffentlichung vorläufigen Schutz, wenn die Anmeldung letztendlich zur Erteilung führt.
Sollten Sie eine Veröffentlichung Ihrer ursprünglich eingereichten Unterlagen vor diesen 18 Monaten wünschen, so können Sie dies mittels eines formlosen Schreibens beantragen. Die Voraussetzung hierbei sind jedoch formal einwandfreie Unterlagen.
Bestehen keine Bedenken, wird der Erteilungsbeschluss gefasst und nach erfolgter Rechtskraft (Ablauf einer Frist nach der Zustellung des Erteilungsbeschlusses) das Patent erteilt.
Der Patentschutz beginnt mit der Registrierung des Patentes und dessen Veröffentlichung im Patentblatt. Die Patentschrift wird am Publikationsserver (Link unter der Hauptkategorie „Patent Managen“) bereitgestellt und eine Patenturkunde ausgestellt.
Mehr Details zur Patentanmeldung und zum Patentverfahren finden Sie in unserem WIKI & FAQs oder bei den Infoblättern.