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Patent und Gebrauchsmuster

Machen Sie online nationale Patentanmeldungen, EP- und PCT-Anmeldungen sowie Nachtragseingaben zu laufenden Verfahren.

Hauptinhalt:

Beim Österreichischen Patentamt können Sie über die Online Services nationale Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen, EP- und PCT-Anmeldungen einreichen.
Zu laufenden Verfahren können alle Nachtragseinreichungen, wie etwa Änderungen Ihres Schutzbegehrens, geänderte Beschreibungen oder weitere/geänderte Figuren online übermittelt werden. Auch für Nachträge zu ursprünglich auf Papier eingereichten Anmeldungen kann dieser Service genutzt werden.

1. Nationale Patente und Gebrauchsmuster

Derzeit können Sie Einreichungen zu nationalen Patenten und Gebrauchsmustern über eOLF einreichen.

Sie benötigen (neben der aktuellen Software-Version):

  • Ein SmartCard Paket vom Europäischen Patentamt mit Registrierung beim Österreichischen Patentamt.
    ACHTUNG! Das Europäische Patentamt stellt nur mehr bis Ende 2023 neue SmartCards aus; bestehende SmartCards können bis Ende September 2024 erneuert werden.
  • Wenn Sie keine aktive Smartcard (mehr) besitzen: Ein Soft-Zertifikat. Wenden Sie sich hierzu bitte an info(at)patentamt.at mit dem Betreff "Soft-Zertifikat".

Wichtige Information: Dieses System wird voraussichtlich im Anfang 2025 durch eine neue browserbasierte Software abgelöst. Die neue Software nutzt als Authentifizierungsmethode ID Austria bzw. eine andere elektronische Identifizierung im Rahmen von EIDAS. In einer Übergangsfrist werden wir Ihnen beide Systeme zur Verfügung stellen, bevor eOLF durch die neue Software abgelöst wird.

Wir halten Sie hier und in unserem Newsletter auf dem Laufenden.

Beachten Sie unbedingt: Bei Einreichung der Anmeldung ist im Feld „Anmerkungen“ für alle Anmelder:innen zu bestätigen, dass diese nicht vom 14. Sanktionspaket der EU gegen Russland (siehe Newsmeldung) betroffen sind. Kopierbarer Beispieltext: „Es wird bestätigt, dass kein:e Anmelder:in den Sanktionen der EU gegen Russland gemäß Verordnung (EU) 2024/1745 unterliegt.“

2. EP-Anmeldungen mit der Smartcard

Mit der SmartCard des Europäischen Patentamts können Sie nicht nur nationale Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldungen einreichen, Sie können auch Europäische Patentanmeldungen über das Österreichische Patentamt einreichen. Damit wir Ihre EP-Anmeldung auch entgegennehmen können, müssen Sie nur noch Ihre SmartCard beim Österreichischen Patentamt registrieren.

ACHTUNG! Das Europäische Patentamt stellt nur mehr bis Ende 2023 neue SmartCards aus; bestehende SmartCards konnten bis Ende September 2024 erneuert werden. Wenn Sie keine aktive Smartcard (mehr) besitzen, können Sie ein Soft-Zertifikat beantragen. Wenden Sie sich hierzu bitte an info@patentamt.at mit dem Betreff "Soft-Zertifikat".

Ab 2025 können Sie EP-Anmeldungen auch mit unserer neuen browserbasierten Software vornehmen.

3. PCT-Anmeldungen

Wenn Sie eine PCT-Anmeldung beim Österreichischen Patentamt einreichen wollen, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • ePCT Filing (browserbasiert)
    Hierzu ist keine Registrierung beim Österreichischen Patentamt notwendig. Sie benötigen einen WIPO Account, für den Sie eine starke Authentifizierung einrichten.
  • EPA-Software und Smartcard bzw. WIPO Softzertifikat MIT Registrierung beim Österreichischen Patentamt.
  • Ab 2025 können Sie PCT-Anmeldungen auch mit unserer neuen browserbasierten Software vornehmen.

4. FAQs und Kontakt

Sie haben keine Verbindung über den Registrierungslink?
Ist Ihre SmartCard aktiv? Die SmartCard ist nur dann aktiv, wenn sie über das Kartenlesegerät mit dem PC verbunden ist. Bitte achten Sie vor dem Einführen der Smartcard darauf, dass Ihr Smartcard-Lesegerät eingeschaltet ist und funktioniert. Die Lampe an der Seite des Geräts sollte blinken. Sobald Ihre Smartcard eingeführt ist, blinkt die Lampe nicht mehr.

Sie können die Demoversion zur Online Einreichung beim Österreichischen Patentamt durchlaufen, aber keine Online Einreichung tätigen?
Ist Ihre SmartCard beim Österreichischen Patentamt registriert? Zum Absenden von Online Einreichungen müssen Sie Ihre Karte beim Österreichischen Patentamt registrieren.

Sie haben eine Karte der WIPO und können keine Online Einreichung beim Österreichischen Patentamt tätigen?
Beachten Sie bitte, dass nationale Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen nur mit der EPA-Software möglich sind. Nur mit einer beim Österreichischen Patentamt registrierten SmartCard vom Europäischen Patentamt ist eine Online Einreichung beim Österreichischen Patentamt durchzuführen.

Sie wollen eine nationale Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung tätigen. Welche Software und welche Karte benötigen Sie dafür?
Beachten Sie bitte, dass nationale Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen nur mit der EPA-Software möglich sind. Nur mit einer beim Österreichischen Patentamt registrierten SmartCard oder einem Soft-Zertifikat ist eine Online Einreichung beim Österreichischen Patentamt durchzuführen.

Welche Software und Karte benötige ich für eine Online Einreichung einer PCT-Anmeldung?
Für eine PCT-Anmeldung benötigen Sie ein Digital Certificate von der WIPO. Bei diesem Zertifikat handelt es sich um eine kleine Datei, die auf Ihrem Computer gespeichert wird, um Sie während der Anmeldung ausweisen zu können.

Sie können keine PCT-Anmeldung durchführen?
Vergewissern Sie sich, dass Sie eine Version benutzen, die nach dem 1.6.2011 von der WIPO veröffentlicht wurde. Wenn nicht, dann laden Sie bitte die neueste Version von der WIPO-Website komplett oder ein entsprechendes Update dazu herunter.

Ich habe noch keine SmartCard und bekomme ab 1.1.2024 keine neue vom EPA. Was kann ich tun? 
Sollten Sie bisher noch keine SmartCard haben, und das EPA keine neue mehr ausstellen, wenden Sie sich bitte an info(at)patentamt.at mit dem Betreff "Soft-Zertifikat".
 

Unser allgemeiner Auskunftsdienst steht Ihnen für Fragen zur Online Einreichung zur Verfügung: Telefon +43 1 534 24 (Mo-Do 8-16 Uhr, Fr 8-14 Uhr) oder info@patentamt.at

Für Fragen, die sich nicht speziell auf die Online-Einreichung beim ÖPA beziehen - beispielsweise bei Fragen zur Bestellung oder Lieferung der EPA Smartcard oder der WIPO Digital Certificates - wenden Sie sich bitte an die Nutzerunterstützung des EPA oder den PCT e-Services Help Desk der WIPO.

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