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Amtssignatur

Die Amtssignatur ist die digitale Unterschrift auf Behördenschriftstücken.

Personen können mit ihre Bürgerkarte oder mit ihrer Handysignatur Anträge digital signieren.

Auch Behörden, wie das Österreichische Patentamt, verwenden die elektronische Signatur im Sinne der eIDAS-VO (Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt) um Bescheide und andere Erledigungen zu kennzeichnen.

Anhand dieser Amtssignatur ist zum einen erkennbar, von welcher Behörde das Dokument stammt und zum anderen gewährleistet sie die Prüfbarkeit des Dokuments.

Wie Sie die Amssignatur  und die Dokumente auf  Echtheit prüfen können, finden Sie hier in der Anleitung.

Amtssignatur - Bildmarke

Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG

Das Österreichische Patentamt verwendet für die im elektronischen Wege amtlich signierte Dokumente folgende Bildmarke:

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